Regionales Einzelhandelskonzept Bergisches Städtedreieck

zentrale Versorgungsbereiche im Städtedreieck

Ende 2006 wurde von den Räten der Städte Remscheid, Solingen und Wuppertal das vom Regionalbüro Bergisches Städtedreieck in Auftrag gegebene und von einer regionalen Arbeitsgruppe begleitend erarbeitete „Regionale Einzelhandelskonzept für das Bergische Städtedreieck“ beschlossen.

 

Vor dem Hintergrund des strukturellen Wandels im Einzelhandel ist wichtigstes Ziel des Konzeptes die Stärkung und Sicherung der festgelegten Versorgungsbereiche (Haupt- und Nebenzentren, Einzelhandelsschwerpunkte, Sonderflächen).

Durch die regionale Abstimmung von größeren Einzelhandelsvorhaben und mit der Erteilung eines regionalen Konsenses sollen Vorhaben im Sinne des Konzeptes gesteuert werden. Zudem dient die regionale Diskussion um Einzelhandelsansiedlungen der Versachlichung und Transparenz.

Entscheidungen über Bauanträge können mit den Festlegungen des Konzeptes zusätzlich begründet und das baurechtliche Abstimmungs- und Prüfverfahren durch den Nachweis des regionalen Konsenses wesentlich beschleunigt und vereinfacht werden.

Für die relevante kommunale Bauleitplanung ist das Konzept planerische Grundlage.

 

Die Aktualisierung der Bestandsdaten (Vor-Ort-Erhebung aller Verkaufsflächen und ihrer wesentlichen Sortimente) erfolgte in 2008 (s. Anl.).



Anlagen

Zusammenfassung_Endbericht.pdf

Endbericht.pdf

Monitoring_2008.pdf